Eine häufige Frage, die uns gestellt wird ist: Muss ich einen Bergwachteinsatz selber bezahlen ?
Die Antwort gleich vorne weg: in den allermeisten Fällen nicht!
Die Bergwacht Bayern ist eine traditionsreiche Organisation, die vor etwa 100 Jahren gegründet wurde, um den Rettungsdienst in den alpinen Einsatzbereichen und an unwegsamen Einsatzschwerpunkten in den bayerischen Alpen und Mittelgebirgen zu übernehmen.
All diesen Aufgaben stellt sich die Bergwacht Bayern mit großem Verantwortungsbewusstsein.
Jede Einsatzkraft leistet ihren Einsatz ehrenamtlich.
In Artikel 36 des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes wird geregelt, dass die Durchführenden der Berg- und Höhlenrettung sowie der Wasserrettung für ihre Leistungen Benutzungsentgelte erheben müssen. Da der tatsächliche Aufwand für einen Bergrettungseinsatz nur bedingt erfasst werden kann, muss eine pauschale Berechnung erfolgen. Die je nach Einsatzart unterschiedlichen Pauschalen wurden gemeinsam mit den Krankenkassen vereinbart. Sie liegen deutlich unter den tatsächlich anfallenden Kosten.
Notfalleinsätze Berg
Hierzu zählt die Rettung eines erkrankten oder verletzten Bergsportlers, der im Anschluss ärztlich behandelt werden muss. Auf Basis des Sozialgesetzbuches V werden diese Kosten je nach Aufwand durch die Krankenkassen mit definierten Pauschalen erstattet. Es fallen keine weitere Kosten seitens der Bergwacht Bayern an!
Sondereinsätze Berg
Bei diesen besonderen Einsätzen können die Krankenkassen keine Leistungen übernehmen. Die entsandenen Kosten müssen pauschal mit den Betroffenen oder Angehörigen verrechnet werden.Pauschalen liegen in einem Großteil der Fälle deutlich unter dem tatsächlichen Aufwand.
Hier eine Infobroschüre der Bergwacht: Flyer Bergrettung
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